Standard Terms and Conditions

1. Scope
(1) Unless otherwise stated and insofar as allowable by law, the terms and conditions hereunder apply to contracts between the translator and customer. The customer hereby accepts the terms and conditions hereunder, which shall apply for the duration of the contractual relationship between the parties. Any noncompliance with the provisions hereunder shall be subject to a written agreement between the parties.
(2) The customer’s standard terms and conditions shall only apply to the translator insofar as the translator accepts such terms and conditions in writing.
(3) Where the customer acts on behalf of a third party, the translator shall have a contractual relationship with the customer only. The customer shall fulfill their payment obligations as provided in item 10 hereunder in a timely manner, irrespective of any payments effected by any end customer.

2. Order placement
(1) Prior to acceptance of the order, the translator shall submit to the customer a document (hereinafter referred to as “order overview”) containing all data pertaining to the order, including at a minimum the customer’s name and full address, the delivery modality, delivery date, and estimated or exact price.
(2) The translation order shall be deemed to have been issued insofar as the customer expressly accepts the order overview as well as the terms and conditions hereunder, via email, fax or postal mail.
(3) Where, prior to issuance of the order, the customer provides the translator with an incomplete version of the source text, the translator shall be entitled to refuse the order insofar as, upon receipt of the definitive text from the customer, it emerges that the contents, length, complexity or any other attribute of such text are inconsistent with the information provided previously by the customer, or where the circumstances as provided in item 6.3 hereunder obtain. Any liability claim on the part of the customer arising from such order refusal shall be excluded.

3. Scope of translation orders
The translation shall be performed with due care in accordance with prevailing professional standards. The translation delivered to the customer shall comply in all respects with the agreed manner of execution as provided in the order overview.

4. Customer’s obligations
(1) The translator shall be entitled either to ask the customer to clarify any aspect of the text or to translate the text understandably to the translator’s best ability.
(2) The customer shall indicate to the translator in writing and in a timely manner the purpose of the translated text (e.g. company information, letter to a third party) as well as any specifications in regard to the execution modality of such translation (e.g. translation on a data carrier, number of copies, text for printing, type of text, formatting requirements etc.).
(3) Where the translation is to be printed out, the customer shall advise the translator of this fact in advance and shall provide the translator with a proofing copy of the translation prior to printing. Where the customer fails to provide such proofing copy, the translator shall not be responsible for any deficiency in the translated text. The customer shall submit a copy of the final printed text to the translator.
(4) The customer shall provide the translator with any information and documentation that the translator may require in order to execute the translation. Such information (e.g. customer’s glossary, mandatory company terminology, graphics, drawings, tables, explanations of abbreviations etc.) shall be provided automatically and upon issuance of the order or immediately thereafter. Where such documentation is not provided, technical terminology shall be translated in a conventional and generally understandable fashion. The translator shall not be responsible for any error in the translation that results from a failure on the customer’s part to provide any or all of the aforementioned documentation.
(5) Der Auftraggeber stellt die Übersetzerin von allen urheberrechtlichen Ansprüchen inkl. Neben- und Folgekosten frei, die der Autor des Ausgangstextes aufgrund der Übersetzung an die Übersetzerin stellen könnte.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung unverzüglich schriftlich zu bestätigen (Mail, Fax. Post)

5. Liefertermin, Höhere Gewalt
(1) Die Übersetzerin kommt nur in Verzug, wenn schriftlich ein kalendermäßig bestimmbarer Lieferzeitpunkt für die Übersetzung vereinbart wurde und sie den Verzug zu vertreten hat.
(2) Die Übersetzerin hat den Verzug nicht zu vertreten, wenn die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht aus der Sphäre der Übersetzerin stammen (z. B. Krankheit, Stromausfall, Computerviren etc.), nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Die Übersetzerin wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.
(3) Beide Parteien werden sich sodann bemühen, gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, damit die vertragliche Verpflichtung doch noch erfüllt werden kann. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis festgesetzt werden.
(4) Sowohl die Übersetzerin als auch der Auftraggeber sind jedoch in solchen Fällen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Von der Übersetzerin bereits ausgeführte Teilleistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

6. Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle Tatsachen über den Auftraggeber und dessen Unternehmen, die ihr im Zusammenhang mit dem Übersetzungsauftrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Übersetzerin behält sich jedoch vor, Texte, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. Druckwerke oder Internetseiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.
(3) Texte, deren Inhalte strafbar sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter diese Regelung und können von der Übersetzerin, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.

7. Kündigung des Vertrages
(1) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist er dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren.
(2) Die Vergütung ist durch den Auftraggeber unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erzielte Erlöse zu zahlen.
(3) Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

8. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei Vermögens- und Sachschäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Übersetzerin haftet ferner bei Vermögens- und Sachschäden bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.
(2) Die Haftung der Übersetzerin für versicherbare Vermögens- und Sachschäden ist, soweit rechtlich zulässig, begrenzt auf die Haftpflichtversicherungsumme (in Höhe von 100 000 € für Vermögensschäden und 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden) und für nicht versicherbare Vermögens- und Sachschäden begrenzt auf die Rechnungssumme der Übersetzerin für den betreffenden Auftrag.
(3) Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte, insbesondere juristischer oder technischer Art, übernimmt die Übersetzerin keine Verantwortung.
(4) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Übersetzerin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
(5) Für Beschädigungen oder Verluste auf dem Transportwege haftet die Übersetzerin nicht. Sie benutzt ein ständig aktualisiertes Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.
(6) Die Übersetzerin haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl. Auch haftet sie nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus den in Punkt 5 genannten Gründen.
(7) Die Übersetzerin haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte. Ebenso wenig haftet sie in den unter Punkt 4 aufgeführten Fällen.

9. Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche
(1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologievorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln (mit Ausnahme der in Punkt 9.1. genannten). Er muss sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Qualität der Übersetzung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend machen. Die Mängel muss er schriftlich in hinreichender Form belegen und erläutern. Geht der Übersetzerin die Mängelrüge nicht vor Ablauf dieser acht Tage zu, gilt die Übersetzung als frei von Mängeln, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
(3) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat ihr hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Verweigert er diese, so ist die Übersetzerin von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der eingeräumten Frist nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht jedoch kein Minderungsrecht.
(4) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

10. Vergütung, Berechnungsgrundlage
(1) Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der in der Auftragsübersicht genannte Preis gilt als verbindlich, es sei denn, er ist dort ausdrücklich als Zirka-Preis aufgeführt. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung der Übersetzung auf der Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands.
(2) Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Zeilenbasis (für Kunden in Deutschland) bzw. auf Wortbasis (für Kunden außerhalb Deutschlands). Berechnungsgrundlage ist in jedem Fall das Programm Text-Count. Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden (so auch für Zusatzleistungen wie Korrekturlesen, Recherche). Die Mindestgebühr für einen Auftrag umfasst 20 Euro. Für beglaubigte Übersetzungen fällt zusätzlich eine Gebühr von 5 Euro je Text an. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(3) Bei Abrechnung auf Zeilenbasis gelten als Normzeile jeweils angefangene 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) des Ausgangstextes. Legt der Auftraggeber den Text nicht in Dateiform, sondern als Fotokopie, Fax, handschriftlichen Text o. Ä. vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Zieltextes.
(4) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung und ohne Skonto fällig. Die Abnahmefrist ergibt sich aus Punkt 9 (4).
(5) Die Übersetzerin hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z. B. für Recherchearbeiten). Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Arbeiten den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Arbeiten objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeitsergebnisse von der vorherigen Zahlung ihrer vollen Vergütung abhängig machen.
(6) Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin ist Inhaberin des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).
(3) Die Weitergabe der Übersetzung oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Übersetzerin nicht in einem Datenbanksystem gespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen.
(4) Fälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden.
(5) Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name der Übersetzerin mit ihrer Funktion als Übersetzerin deutlich anzugeben. Vor der endgültigen Veröffentlichung ist ihr rechtzeitig ein Korrekturabzug zur Freigabe zur Verfügung zu stellen.
(6) Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber die Übersetzerin auf der Internetseite namentlich zu nennen, auf der die Übersetzung veröffentlicht wird, wobei ein deutlich sichtbarer Link mit dem Text "Übersetzung von xxx" (bzw. "Translation by xxx" oder "Traducido por xxx") zur Webseite der Übersetzerin eingerichtet wird (http://www.xxx.de).

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Osnabrück.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt dann rückwirkend eine solche, die mit der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich möglichst identisch ist und dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
(3) Die Salvatorische Klausel findet nur dann Anwendung, wenn kein dispositives Recht als Ersatzrecht zur Verfügung steht und die Klausel nur eine ergänzende Vertragsauslegung ermöglichen soll.